Ehrungen

Ehrenordnung des SV Warnemünde e.V.

§ 1

Der SV Warnemünde verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport

a) die Ehrennadel

b) die Ehrenmitgliedschaft

c) das Amt des Ehrenvorsitzenden

§ 2

Ehrennadel in Bronze: Voraussetzung für die Verleihung ist in der Regel eine 10-jährige Mitgliedschaft
Ehrennadel in Silber: Voraussetzung für die Verleihung ist die Ehrennadel in Bronze und eine 15-jährige Mitgliedschaft
Ehrennadel in Gold: Voraussetzung für die Verleihung ist die Ehrennadel in Silber und eine 20-jährige Mitgliedschaft

Die Ehrennadel kann ohne diese Voraussetzungen an Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.

§ 3

Antragsberechtigt sind die Organe und Gemien des Vereins. Ehrungen sind spätestens 2 Monate vor dem beabsichtigten Ehrungstermin in der Geschäftsstelle des SV Warnemünde einzureichen.

§ 4

Über die Verleihung entscheidet der Vereinsvorstand.

§ 5

Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 6

Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit um den Verein verdient gemacht haben, können zum Ehrenvorsitzenden können zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

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Partner

Sport achter Dünen un an Strand
Kontakt

SV Warnemünde e.V.
Abteilung Leichtathletik
Sportplatz, Parkstr. 45
18119 Warnemünde

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